Microsoft Campus Agreement für Admins

Neuer Rahmenvertrag gültig ab 01. Mai 2021

Die RPTU hat sich dem Bundesrahmenvertrag 3.0 zur Microsoft-Lizenzierung angeschlossen. Dieses Campus and School Agreement hat eine Laufzeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2024.
 

Grundlegende Informationen zum neuen Campus and School Agreement und den verfügbaren Lizenzen für Desktopprodukte finden Sie unter: Microsoft Campus Agreement.

Aufgaben für IT-Admins an der RPTU

Zum 1. Mai 2021:

  • Zweitinstallationen von Office Professional Plus löschen
  • Installationen von Office Professional Plus auf Servern löschen

Ab 1. Mai 2021:

  • Umstellung auf M 365 Apps for Enterprise prüfen und vornehmen
  • Installationen von Windows Server konsolidieren

Dauerhaft:

  • Lizenzzuweisungen protokollieren
  • Prüfen, dass für jedes Gerät mit Zuweisung einer Windowslizenz aus unserem Vertrag eine Basislizenz vorliegt (inklusive sauberer und nachvollziehbarer Dokumentation)
  • Ordentlichen Einsatz der Lizenzen prüfen

Desktopprodukte (Windows 10 und Office)

Studierende

Hiwis und Studierende erhalten automatisch eineM 365-Lizenz durch das RHRZ zugewiesen.

Zur Nutzung von Office 365 müssen die Studierenden Ihre personenbezogene M 365-Lizenz im Serviceportal aktivieren und sich mit dem dort erhaltenen pseudonymisierten Account in einem der O 365-Produkte anmelden.

Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien, die im Serviceportal zur Verfügung gestellt werden, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Beschäftigte

Windows 10 und Office Professional Plus werden über den Key Management Service (KMS) aktiviert.

Zur Nutzung von Office 365 müssen die Beschäftigten Ihre personenbezogene M 365-Lizenz im Serviceportal aktivieren und sich mit dem dort erhaltenen pseudonymisierten Account in einem der O 365-Produkte anmelden.

Windows 10

Im Rahmen von Administration und Support ist der Remotezugriff erlaubt. Dabei ist es egal, welche Software zum Einsatz kommt. (VNC, RDP, TeamViewer etc.)

Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Im technischen Leitfaden finden Sie als Administratorin oder Administrator detaillierte Informationen zum Windows-10-Management.

Microsoft Office

Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise):

Auf dienstlichen Leihgeräten sowie auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken, Labor- und Poolräumen kann O 365 installiert werden, hier empfehlen wir aber den Einsatz von Office Professional Plus.

Office Professional Plus:

Auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken, Labor- und Poolräumen ist eine Installation von Office Professional Plus (OPP) möglich und ist in der Regel dem Einsatz der Desktop Apps vorzuziehen.

Nicht installiert werden darf OPP hingegen auf dienstlichen Leihgeräten.

Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Geräte ohne Hauptnutzer*in

Labor- und Poolräume

Auf allen frei zugänglichen Geräten in Labor- und Poolräumen kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Studierende und Beschäftigte der RPTU installiert werden:

  • Windows 10,sofern eine Basislizenz für jedes Gerät vorliegt
  • Office Professional Plus(empfohlen, keine Remote-Nutzung erlaubt)
  • Office 365 (Remote-Nutzung möglich)
     
Bibliotheken

Auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Studierende, Beschäftigte und Gäste der RPTU installiert werden:

  • Windows 10, sofern eine Basislizenz für jedes Gerät vorliegt
  • Office Professional Plus (empfohlen; keine Remote-Nutzung erlaubt)
  • Office 365 (Remote-Nutzung möglich)
     
Dienstliche Leihgeräte

Auf dienstlichen Leihgeräten kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Beschäftigte und Studierende der RPTU installiert werden:

  • Windows 10
  • Office 365 (Remote-Nutzung möglich)

Office Professional Plus darf auf dienstlichen Leihgeräten nicht eingesetzt werden.

Server

Windows Server (Standard + Datacenter)

Windows Server Standard oder Windows Server Datacenter darf auf allen dienstlichen Servern (nicht auf PCs) installiert werden.
Windows Server ist pro Gerät zu lizenzieren. (90-Tage-Regel), es wird über Key Management Service (KMS) aktiviert.
 

Core Server Platform

Die Core Server Platform beinhaltet eine „Flatrate“ für den Einsatz von Windows Server für eigene Zwecke der RPTU.
Sie stellt Client-Zugriffslizenzen und Externe Konnektoren bereit.

Die Remotenutzung ist lediglich für administrative Zwecke erlaubt, als RDS-Lösung nur mit (teuren) RDS-Lizenzen für alle Nutzer*innen oder Geräte möglich.
 

Lizenzierungsregeln für Windows Server:
  • Alle CPU-Kerne der Hardware müssen lizenziert werden
  • Mindestens 8 Kerne pro CPU
  • Mindestens 16 Kerne pro System
  • Windows Server Standard erlaubt maximal 2 Instanzen pro Hardwaresystem
  • Lizenzen werden derzeit noch zentral bezahlt, müssen aber dokumentiert werden!
  • Alle Hosts eines Virtualisierungsclusters müssen lizenziert werden.
     
Konsolidierung erforderlich

Da unklar ist, wie lange das Angebot für eine Serverflatrate seitens Microsoft noch existiert. (Ohne dieses Angebot müsste dann jede einzelne Lizenz für Windows Server separat bezogen werden):

Prüfen Sie alle Installationen von Windows Server auf ihre Notwendigkeit!

Eine Konsolidierung ist notwendig zur Kostenreduzierung. Häufig kann dazu auf das Virtualisierungsangebot des RHRZ zurückgegriffen werden. (Lizenzen inklusive)

Windows Server Standard erlaubt 2 virtuelle Operating System Environments (OSEs). Also ist es erlaubt, auf einem vollständig mit Server-Standard-Lizenzen ausgestatten Basissystem, 2 VMs mit Windows Server zu betreiben (das umfasst auch alternativ 2 Hyper-Container). Für weitere Instanzen müssen dem Server zusätzliche Server-Standard-Corelizenzen zugeordnet werden.

Im Gegensatz hierzu stehen die Windows-Server-Datacenter-Lizenzen. Hier gelten die gleichen Grundbedingungen, es ist jedoch bei vollständiger Lizenzierung gestattet, unendlich viele Windows-Server-VMs auf dem Basissystem laufen zu lassen (Virtualisierungsrechte).
Ohne eine Server-Flatrate wären diese deshalb im Vergleich zu Server-Standard-Lizenzen auch deutlich teurer. Insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Wegfall der "Serverflat" in der Zukunft, ist der sinnvolle Einsatz der Lizenzen in Abhängigkeit vom Virtualisierungsworkload aus diesem Grund von großer Bedeutung.
 

Windows Server Systeme in AGs

Betreiber*innen eigener Windowsserver müssen technisch und organisatorisch sicherstellen, dass nur lizenzierte Nutzerinnen und Nutzer die Systeme verwenden können:

  • Active Directory: nur Accounts für Nutzer*innen mit Lizenz anlegen
  • Exchange: nur Konten für Nutzer*innen mit Lizenz anlegen
  • Server allgemein: nur Zugriffe für Nutzer*innen mit CAL erlauben

Alle Systeme und die Lizenzzuweisungen müssen ordentlich dokumentiert werden.

Microsoft Office

Das Campus Agreement erlaubt keine Remote-Nutzung von Office Professional Plus, daher darf es auch auf Terminalservern nicht installiert werden.

Nutzen Sie für diese Anwendungsfälle ausschließlich Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise) bzw. greifen Sie auf die Terminalserver des RHRZ zurück.

Client-Zugriffslizenzen (CALs)

Studierende

CALs für Windows Server sind für alle lizenzierten Studierenden in der Core Server Platform enthalten.

Beschäftigte

CALs für Windows Server und Office Server sind für alle lizenzierten Beschäftigten in M 365 A3 enthalten.

Externe Partner/ Gäste

CALs für Windows Server werden durch die RPTU zentral zur Verfügung gestellt. (Kostenbeteiligung durch die Organisationseinheiten zukünftig möglich.)

Weitere Fragen?

Grundlegende Informationen zum Microsoft Campus Agreement finden Sie unter Microsoft Campus Agreement.

Vielleicht wurde Ihre Frage bereits im Rahmen der FAQ beantwortet.

Sollte noch eine Frage offengeblieben sein, wenden Sie sich gerne per Mail an hotline(at)rhrk.uni-kl.de.