Die RPTU hat sich dem Bundesrahmenvertrag 3.0 zur Microsoft-Lizenzierung angeschlossen. Dieses Campus and School Agreement hat eine Laufzeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2024.
Grundlegende Informationen zum neuen Campus and School Agreement und den verfügbaren Lizenzen für Desktopprodukte finden Sie unter: Microsoft Campus Agreement.
Zum 1. Mai 2021:
Ab 1. Mai 2021:
Dauerhaft:
Hiwis und Studierende erhalten automatisch eineM 365-Lizenz durch das RHRZ zugewiesen.
Zur Nutzung von Office 365 müssen die Studierenden Ihre personenbezogene M 365-Lizenz im Serviceportal aktivieren und sich mit dem dort erhaltenen pseudonymisierten Account in einem der O 365-Produkte anmelden.
Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien, die im Serviceportal zur Verfügung gestellt werden, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.
Windows 10 und Office Professional Plus werden über den Key Management Service (KMS) aktiviert.
Zur Nutzung von Office 365 müssen die Beschäftigten Ihre personenbezogene M 365-Lizenz im Serviceportal aktivieren und sich mit dem dort erhaltenen pseudonymisierten Account in einem der O 365-Produkte anmelden.
Im Rahmen von Administration und Support ist der Remotezugriff erlaubt. Dabei ist es egal, welche Software zum Einsatz kommt. (VNC, RDP, TeamViewer etc.)
Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.
Im technischen Leitfaden finden Sie als Administratorin oder Administrator detaillierte Informationen zum Windows-10-Management.
Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise):
Auf dienstlichen Leihgeräten sowie auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken, Labor- und Poolräumen kann O 365 installiert werden, hier empfehlen wir aber den Einsatz von Office Professional Plus.
Office Professional Plus:
Auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken, Labor- und Poolräumen ist eine Installation von Office Professional Plus (OPP) möglich und ist in der Regel dem Einsatz der Desktop Apps vorzuziehen.
Nicht installiert werden darf OPP hingegen auf dienstlichen Leihgeräten.
Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.
Auf allen frei zugänglichen Geräten in Labor- und Poolräumen kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Studierende und Beschäftigte der RPTU installiert werden:
Auf allen frei zugänglichen Geräten in Bibliotheken kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Studierende, Beschäftigte und Gäste der RPTU installiert werden:
Auf dienstlichen Leihgeräten kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Beschäftigte und Studierende der RPTU installiert werden:
Office Professional Plus darf auf dienstlichen Leihgeräten nicht eingesetzt werden.
Windows Server Standard oder Windows Server Datacenter darf auf allen dienstlichen Servern (nicht auf PCs) installiert werden.
Windows Server ist pro Gerät zu lizenzieren. (90-Tage-Regel), es wird über Key Management Service (KMS) aktiviert.
Die Core Server Platform beinhaltet eine „Flatrate“ für den Einsatz von Windows Server für eigene Zwecke der RPTU.
Sie stellt Client-Zugriffslizenzen und Externe Konnektoren bereit.
Die Remotenutzung ist lediglich für administrative Zwecke erlaubt, als RDS-Lösung nur mit (teuren) RDS-Lizenzen für alle Nutzer*innen oder Geräte möglich.
Da unklar ist, wie lange das Angebot für eine Serverflatrate seitens Microsoft noch existiert. (Ohne dieses Angebot müsste dann jede einzelne Lizenz für Windows Server separat bezogen werden):
Prüfen Sie alle Installationen von Windows Server auf ihre Notwendigkeit!
Eine Konsolidierung ist notwendig zur Kostenreduzierung. Häufig kann dazu auf das Virtualisierungsangebot des RHRZ zurückgegriffen werden. (Lizenzen inklusive)
Windows Server Standard erlaubt 2 virtuelle Operating System Environments (OSEs). Also ist es erlaubt, auf einem vollständig mit Server-Standard-Lizenzen ausgestatten Basissystem, 2 VMs mit Windows Server zu betreiben (das umfasst auch alternativ 2 Hyper-Container). Für weitere Instanzen müssen dem Server zusätzliche Server-Standard-Corelizenzen zugeordnet werden.
Im Gegensatz hierzu stehen die Windows-Server-Datacenter-Lizenzen. Hier gelten die gleichen Grundbedingungen, es ist jedoch bei vollständiger Lizenzierung gestattet, unendlich viele Windows-Server-VMs auf dem Basissystem laufen zu lassen (Virtualisierungsrechte).
Ohne eine Server-Flatrate wären diese deshalb im Vergleich zu Server-Standard-Lizenzen auch deutlich teurer. Insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Wegfall der "Serverflat" in der Zukunft, ist der sinnvolle Einsatz der Lizenzen in Abhängigkeit vom Virtualisierungsworkload aus diesem Grund von großer Bedeutung.
Betreiber*innen eigener Windowsserver müssen technisch und organisatorisch sicherstellen, dass nur lizenzierte Nutzerinnen und Nutzer die Systeme verwenden können:
Alle Systeme und die Lizenzzuweisungen müssen ordentlich dokumentiert werden.
Das Campus Agreement erlaubt keine Remote-Nutzung von Office Professional Plus, daher darf es auch auf Terminalservern nicht installiert werden.
Nutzen Sie für diese Anwendungsfälle ausschließlich Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise) bzw. greifen Sie auf die Terminalserver des RHRZ zurück.
CALs für Windows Server sind für alle lizenzierten Studierenden in der Core Server Platform enthalten.
CALs für Windows Server und Office Server sind für alle lizenzierten Beschäftigten in M 365 A3 enthalten.
CALs für Windows Server werden durch die RPTU zentral zur Verfügung gestellt. (Kostenbeteiligung durch die Organisationseinheiten zukünftig möglich.)
Grundlegende Informationen zum Microsoft Campus Agreement finden Sie unter Microsoft Campus Agreement.
Vielleicht wurde Ihre Frage bereits im Rahmen der FAQ beantwortet.
Sollte noch eine Frage offengeblieben sein, wenden Sie sich gerne per Mail an hotline(at)rhrk.uni-kl.de.