Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl des Access Points über die angebotenen WLAN Varianten und die damit verbundenen unterschiedlichen Kosten und Garantien und füllen Sie anschließend das unten eingefügte Webformular aus. Antragsberechtigt sind alle Kostenstellen.
Die WLAN-Infrastruktur wird einheitlich vom RHRZ betrieben.
Dabei wird unterschieden zwischen allgemein genutzten Bereichen und Bereichen mit begrenzter Nutzergruppe (siehe Tabelle) unterschieden.
allgemein genutzte Bereiche | Bereiche mit begrenzter Nutzergruppe | |
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Beispielsweise |
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Kosten | Den Ausbau allgemeiner Bereiche finanziert das RHRZ. | Die Kosten werden dem Antragsteller nach Bereitstellung des WLAN-APs in Rechnung gestellt. |
WLAN-Variante | eduroam | eduroam oder Pre-Shared-Key (PSK) |
Es gibt WLAN-fähige Endgeräte die kein 802.1x ("WPA Enterprise") unterstützen (z.B. Projektoren, Fernseher, Media-Boxen, Google Glass…). Wenn solche Geräte via WLAN genutzt werden sollen, kommt hierfür nur die Variante „PSK“ infrage.
eduroam | Pre-Shared-Key (PSK) | |
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Authentifizierung | 802.1x, Nutzer authentifizieren sich mit ihrem RPTU-Account | PSK; Nutzer müssen einmalig einen „Schlüssel“ angeben. Wichtig: Bitte lesen Sie hierzu die Sicherheitshinweise weiter unten. |
Mögliche Nutzer | Mitarbeiter, Studenten, Gäste (anderer Institute) | Kleine Gruppe von Mitarbeitern |
Netzwerk | Geräte sind Teil des eduroam-Netzwerks der TU | Zugang zum jeweiligen lokalen Netzwerk |
WLAN Standards | 802.11 a/g/n/ac | 802.11 a/g/n; (802.11ac) je nach Modell |
SSID | eduroam | Individuell für jeden AP: i.d.R.: Name der Einrichtung + Nummer |
Roaming | Ja – überall wo eduroam verfügbar ist | Nein |
Stromversorgung | Über das Netzwerk mittels Power over Ethernet (PoE) | Ein separates Netzteil wird mitgeliefert; Schuko-Dose in der Nähe wird benötigt |
Installation | Montage durch das RHRZ, ggf. inkl. Verlegen eines Kabels; Es wird versucht einen möglichst geeigneten Ort zu finden. | Anschluss an Ethernet durch den Antragsteller (auch hinter einem Desktop-Switch); Das Gerät wird per Hauspost zugestellt |
Umzug | Beauftragung des RHRZs erforderlich (weitere Kosten) | Kann von Nutzern selbst „umgesteckt“ werden. |
Garantie durch das RHRZ | 5 Jahre | 2 Jahre |
Preis pro AP | 580,- € | Je nach Modell zwischen 70,- € und 150,- € |
PSK steht für Pre-Shared-Key, d.h. es wird ein Schlüssel festgelegt, der an alle Nutzer weitergegeben werden muss, die das WLAN nutzen wollen und dürfen. Dieser Schlüssel besteht aus einer beliebigen Zeichenkette von bis zu 63 Zeichen. Mit Hilfe dieses Schlüssels erhält man Zugang zu dem jeweiligen WLAN. Der Schlüssel muss dazu auf einem Gerät nur einmal eingegeben werden, wenn dieses zum ersten Mal mit dem WLAN verbunden wird. Danach kann der Schlüssel auf dem Gerät gespeichert werden, so dass jeder weitere Verbindungsvorgang automatisch passieren kann und jeder der zu dem Gerät Zugang hat auch das WLAN nutzen kann. Der Antragsteller trägt daher die Verantwortung dafür, dass der Key nur an vertrauenswürdigen Personen weitergegeben bzw. nur auf Geräte installiert wird zu dem nur vertrauenswürdige Personen Zugang haben.
Der PSK wird vom RHRZ in regelmäßigen Abständen erneuert. Aktuell sind dafür Intervalle von 12 Monaten vorgesehen, das RHRZ behält sich jedoch vor, dies zu ändern. Der genannte Ansprechpartner wird über diese Änderung mindestens einen Monat im Voraus informiert. In Ausnahmefällen kann der PSK auf Anfrage des Antragstellers kurzfristig geändert werden, z.B. falls der Schlüssel versehentlich bekannt geworden ist. Generell behält sich das RHRZ vor im Fall von Missbrauch den Netzwerkzugang (Port) ohne Rücksprache vorübergehend zu sperren.
Wichtiger Hinweis! Aufgrund der aktuellen Lage gibt es lange Lieferzeiten für AccessPoints. Unser Lagerbestand ist aktuell erschöpft, weswegen Anträge aktuell leider nicht zeitnah abgearbeitet werden können.
Das RHRZ garantiert, dass ein WLAN-AP mindestens 5 Jahre („eduroam“) bzw. mindestens 2 Jahre („PSK“) eingesetzt werden kann. Hat ein Gerät in diesem Zeitraum einen (nicht durch den Nutzer verschuldeten) Defekt, so wird der WLAN-AP vom RHRZ durch einen gleichwertigen AP ersetzt. Gleiches gilt, wenn der WLAN-AP in diesem Zeitraum aus technischen Gründen nicht weiter betrieben werden kann. Nach Ablauf der 5 bzw. 2 Jahre kann es jedoch sein, dass ein WLAN-AP nicht weiter betrieben werden kann, z.B. weil keiner Sicherheitspatches mehr verfügbar sind, dann muss das Gerät außer Betrieb genommen werden. Sehr wahrscheinlich können die WLAN-APs jedoch wesentlich länger als die garantierte Zeit betrieben werden.