28.6.25 Barrierefreiheit: Schonfrist endet

Liebe Redakteurinnen und Redakteure,

am 28. Juni 2025 endet die Schonfrist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das bereits im Juli 2022 in Kraft getreten ist. 

Aus diesem Anlass möchten wir Sie nochmals auf Ihre Pflichten im Rahmen des zentralen Webauftritts der RPTU hinweisen.

Für TYPO3-Webseiten im zentralen System gilt:

Impressum, Datenschutzerklärung und die Erklärung zur Barrierefreiheit werden zentral bereitgestellt. Eine Cookie-Einwilligung entfällt, weil wir ohne Cookies und hausintern Statistiken erheben. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Allerdings bleiben ergänzende Pflichten bei Ihnen als Seitenverantwortliche bestehen:

Barrierefreiheit: Alle Inhalte Ihrer Webseiten (inklusive der Downloads) müssen barrierefrei sein!

Das betrifft u.a. 

  • Textalternativen für Bild und Video
  • korrekte Überschriftenstruktur
  • verständliche Linktexte.
  • ausreichende Kontraste …

Eine Übersicht mit konkreten Hinweisen und Hilfestellungen finden Sie auf unserer Webseite Barrierefreiheit für Webredakteure

Formulare: Wenn Sie eigene Formulare einbinden, müssen Sie prüfen, ob zusätzliche Hinweise in der Datenschutzerklärung erforderlich sind.
Social Media: Wenn Sie auf Social-Media-Profile verlinken, die nicht in der zentralen Seite “Datenschutz und Social Media” benannt sind, müssen Sie diese selbst ergänzen.

Bitte nehmen Sie diese Anforderungen ernst – mit  dem Ende der Schonfrist ist erstmals auch mit Kontrollen zu rechnen.

Einen (Wieder-)einstieg in das Thema bietet unsere Webseite “Barrierefreiheit von Webseiten” aus dem Bereich unserer Anleitungen. 

Vielen Dank für Ihre Sorgfalt und Ihr Engagement!

Ihr Typo3 Team