Begriffserläuterungen
Die RPTU hat sich dem Bundesrahmenvertrag 3.0 zur Microsoft-Lizensierung angeschlossen. Dieser als Campus and School Agreement (CASA) oder kurz Campus Agreement bezeichnete Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2024.
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https://www.microsoft.com/licensing/terms//productoffering/WindowsDesktopOperatingSystem/EES
Eine zugewiesene Lizenz (gerätegebundenen oder personenbezogenen) kann erst nach 90 Tagen Inaktivität wieder zugewiesen werden, es sei denn im Falle einer gerätegebundenen Lizenz ist das Gerät defekt, wird abgeschrieben bzw. geht dauerhaft außer Betrieb.
"Qualifizierte Nutzer*innen von Forschung und Lehre" (EQU) sind Beschäftigte oder Vertragspartner*innen (keine Studierenden), die auf ein Bildungsplattformprodukt zum Nutzen der RPTU zugreifen oder diese nutzen.
Microsoft 365 A3 ist eine sogenannte Bildungsplattform. Die enthaltenen Softwareprodukte/ Anwendungen werden daher "Bildungsplattformprodukte" genannt.
Hauptnutzer*in ist, wer ein lizenziertes Gerät in einem Zeitraum von 90 Tagen mehr als 50 % der Zeit nutzt.
Ein Gerät in privatem Besitz.
Ein privates Gerät kann nur als dienstliches Gerät gelten, wenn das Gerät schriftlich bestätigt der RPTU zur Verfügung gestellt wird.
Ein einzelnes, physisches Hardwaresystem, das für die Nutzung durch die Kundin oder den Kunden bestimmt ist und dem eine Lizenz zugeteilt ist.
Ein einzelner Server, dem eine Lizenz zugewiesen ist.
Die M 365-Lizenzen werden über eine pseudonymisierte Anbindung an Microsoft (Azure-Tenant) abgerufen.
Über das Serviceportal können Sie Ihre Lizenz aktivieren. Sie erhalten einen M 365-Account (unbedingt Benutzernamen und Passwort sicher notieren!), der keine Rückschlüsse auf Ihren RPTU-Account zulässt.
Gerät, das:
- von einer beliebigen Einzelperson nicht mehr als 50 Prozent der Zeit eines einzigen Arbeitstages genutzt wird,
- keiner Hauptnutzerin/ keinem Hauptnutzer als Hauptarbeitsgerät zugewiesen wurde und
- weder einer Bibliothek, noch einem Poolraum/ Laborraum (als öffentliches Gerät) zuzuordnen ist.
Merkmale:
- In der Regel verwenden die einzelnen Nutzer*innen immer wieder dasselbe Gerät.
Beispiele:
- Infoterminals (Automaten, Anzeigetafeln), Leihgeräte
- nicht öffentliche Arbeitsrechner ohne Hauptnutzer*in, die von mehreren Kolleg*innen genutzt werden
Frei zugänglicher Raum mit mehr als 1 genutzten Computer, der berechtigten Nutzer*innen offensteht.
Die Tür kann physisch offenstehen oder abgeschlossen sein (Nutzer*innen verfügen über einen Schlüssel).
Benutzerberechtigung kann auch ein Aushang oder Schild bzw. eine Benutzerordnung sein.
Merkmale:
- Die Nutzer*innen nutzen mal dieses, mal jenes Gerät=> Kein Hauptnutzer-Bezug.
- Der Kreis der berechtigten Anwender*innen verändert sich im Laufe der Zeit.
- Der Kreis an berechtigten Usern ist definiert bzw. begrenzt.
- User sind z.B. über Teilnahme an einer Schulung berechtigt.
- User haben die Berechtigung in der Form eines Schlüssels für die Tür erhalten.
- User sind berechtigt die Messinstrumente / Messrechner im Labor zu nutzen.
In der Regel fallen Schulungsräume in diesen Bereich.
Wie Poolraum, jedoch mit dem Unterschied, dass es sich um einen öffentlich zugänglichen Raum handelt.
Auch Stadtgänger können die Geräte im Raum ohne spezielle Berechtigung nutzen.
Alle Lehrbeauftragten, Firmen, mit denen die RPTU Verträge hat, sowie Forschungspartner (auch aus der Industrie), die ein Bildungsplattformprodukt bei uns nutzen bzw. einen Account zu diesem Zweck in unserem AD erhalten.
RPTU hat Kontrollrecht über die Gesellschaft (hält über 50 % Anteile)
Andere Teilnehmende am Campus and School Agreement (CASA).
Alle EQUs (Beschäftigte der RPTU und Vertragspartner*innen)
Alle Studierenden und alle Nicht-EQUs (Gäste und Sonstige)