Web-Hosting: Ende der Schonfrist beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Liebe Kundinnen und Kunden,

das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist im Juli 2022 in Kraft getreten und regelt, dass ab 28.06.2025 alle Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei sein müssen. 

Wir nehmen das Endes der Schonfrist zum Anlass und möchten Sie auf alle Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Betreiber:in eines Hostingpakets hinweisen:

Die Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben liegt bei Ihnen als Betreiber!

Dazu gehören insbesondere:

  • die Pflicht ein Impressum zu führen/zu verlinken
  • die Pflicht eine individuelle Datenschutzerklärung inkl. ergänzendem Hinweise für verlinkte Social-Media-Profile bereitzustellen
  • die Pflicht zum Einholen einer Einwilligung zum Setzen von Cookies und zur Analyse des Seitenbesuchs
  • die Pflicht die gesamte Website barrierefrei zu gestalten, einschließlich alle Downloads und Bereitstellung einer „Erklärung zur Barrierefreiheit“

Wichtig: Ein einfaches Verlinken entsprechender Seiten von rptu.de reicht nicht aus!

Bitte informieren Sie sich über o.g. Pflichten und stimmen Sie sich hierzu ggf. mit Ihrer/m lokalen Datenschutzbeauftragten oder der Rechtsabteilung ab.

Mit dem neuen Gesetz ist erstmals auch mit gezielten Kontrollen durch Aufsichtsbehörden zu rechnen. Wir empfehlen daher, Ihre Website zeitnah zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitwirkung!

Ihr RHRZ Webteam