Adobe

Die Fa. Adobe bietet ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichsten Softwareprogrammen an.

1. Welche Lizenz(en) besitzen wir?

Das Regionale Hochschulrechenzentrum (RHRZ) der RPTU ist einem Vertrag zwischen der Firma Adobe und dem Leibnitz-Rechenzentrum der BAdW beigetreten:

 

1. Für das Produkt „Adobe Acrobat Pro DC“:

Seit dem 22.11.2021 bieten wir keine Lizenzen mehr für „Adobe Acrobat Pro“ im Rahmen des "Adobe-FTE-Vertrages".

Als Alternativprodukt bieten wir das Produkt „Master PDF Editor“, siehe hierzu unser RHRZ-Softwareangebot unter „Software & Lizenzen“.

Hinweis: Wer lediglich .PDFs ansehen, oder z.B. aus Word heraus erzeugen möchte, braucht weder "Adobe Acrobat Pro", noch "Master PDF Editor".

Es gibt aber auch weiterhin die Möglichkeit "Adobe Acrobat Pro" zu erhalten,

- entweder indem Sie eine kostenpflichtige Creative Cloud – Lizenz aus unserem „Point Consortium – Vertrag“ (siehe unten) erwerben,

- oder über den CLP-Vertrag auf dem RHRZ-Software Portal von asknet.

 

2. Für das Produkt „Adobe Creative Cloud All Apps Pro FTE“:

Hier sind wir dem "Adobe-Point Consortium-Vertrag" zwischen Adobe und dem Leibniz-Rechenzentrum der BAdW beigetreten.

Innerhalb dieses Vertrages können wir allen Bedienstete der RPTU und Bediensteten von An-Instituten, welche bei uns ab sofort eine entsprechende Bestellung platzieren, mit Adobe „Creative Cloud All Apps Pro FTE“ versorgen. Dies gilt NICHT für Studierende.

Der aktuelle Vertrag hat eine Laufzeit vom 23.11.2022 bis zum 22.11.2025.

Weitere Adobe-Produkte werden wir nicht mehr anbieten können.

Das bedeutet, wer zukünftig z.B. einzig Photoshop nutzen möchte, wird auf die „Creative Cloud All Apps Pro FTE“ zurückgreifen müssen.

Als Vertragshändler ist die Firma Crayon beauftragt worden.

Die im Bestellformular gelisteten Softwareprodukte von Adobe können zu den dort einsehbaren Mietpreisen bezogen werden. 

Es gibt aber auch weiterhin die Möglichkeit einige wenige Adobe-Produkte als Kauflizenzen zu erwerben. Das mittlerweile recht überschaubar gewordene Angebot dieses CLP-Vertrages finden Sie auf dem RHRZ-Software Portal von asknet.

 

Generelle vertragliche Regelungen: 

  • Die maximale Mietlaufzeit der Lizenzen beträgt ab dem Startdatum maximal drei Jahre (Point-Consortium-Vertrag). Die Lizenzen werden ab der Bestellung bis zum Ende der vollen Vertragslaufzeit (bis zum 22.11.2025) erworben.
  • Die zur Verfügung gestellte Software darf nur entsprechend des in den Lizenzbedingungen genannten Umfanges genutzt werden. 
  • Die Software darf nur so oft installiert/genutzt werden wie auch Lizenzen erworben wurden. Sie erhalten mit einer Lizenz ein zweifaches Installationsrecht, bei nicht gleichzeitiger Nutzung.
  • Die Software muss zum Ende der Vertragslaufzeit eigenständig von Ihnen deinstalliert werden, sofern von uns keine Folgevereinbarung mit Adobe und Ihnen getroffen wird. Bitte lesen sie die Lizenzbedingungen sorgfältig!
  • Wir bieten Ihnen die Adobe-Produkte ausschließlich als Download aus dem Adobe Webportal, dazu erhalten Sie nach Ihrer Bestellumsetzung eine entsprecende E-Mail von Adobe.
  • Jede(r), die oder der die von uns zur Verfügung gestellte Software nutzt, ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Software nur entsprechend des in den Lizenzbedingungen genannten Umfanges genutzt wird. Bitte lesen sie diese sorgfältig.

 

 

Zusätzliche generelle vertragliche Regelungen des Point-Consortium Vertrages: 

  • Wir bieten ausschließlich das Produkt "Creative Cloud All Apps Pro FTE“.
  • Die im Bestellformular gelisteten Softwareprodukte von Adobe können zu den dort einsehbaren Mietpreisen bezogen werden. 

Dieser Vertrag beinhaltet aber leider nicht sämtliche Produkte, welche Adobe anbietet. Während dieser Rahmenvertragslaufzeit können alle berechtigten Personen/Gruppen sämtliche in diesem Rahmenvertrag der Fa. Adobe enthaltenen Produkte zu besonders günstigen Konditionen beschaffen.

Sämtliche nicht im Vertrag enthaltene Produkte können z.B. über www.adobe.com käuflich erworben werden.

2. Wer ist berechtigt diese Software zu nutzen?

1. Sämtliche Mitarbeitenden der RPTU.

2. Gilt nur für Software aus dem „Point-Consortium-Vertrag“: An-Institute (ohne Fraunhofer Institute und Max-Planck-Institut).
Hierzu sind aber zuvor mit den An-Instituten separate Absprachen erforderlich. Wir empfehlen allerdings den An-Instituten diesen o.g. Verträgen selbst beizutreten, bei Interesse wenden Sie sich bitte an den auf dieser Seite benannten RPTU-Ansprechpartner.

3. Andere Personengruppen (z.B. Studierende)und sonstige Institutionen dürfen aus Lizenzierungsgründen diese von uns zur Verfügung gestellte Software nicht nutzen. Wenden Sie sich in diesem Falle bitte direkt an Ihren Softwarelieferanten.

Jede(r), die oder der die von uns zur Verfügung gestellte Software nutzt, ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Software nur entsprechend des in den Lizenzbedingungen genannten Umfanges genutzt wird. Bitte lesen sie diese sorgfältig.

3. Auf welcher Hardware kann diese Software genutzt werden?

1. Diese Software ist ausschließlich zur lokalen Installation (Einzelplatz) vorgesehen.

2. Die Software darf nur auf Rechnern installiert werden, welche sich im Eigentum der RPTU (oder der teilnehmenden An-Institute) befinden. Bitte beachten sie beim „Point-Consortium – Vertrag“ die zuvor genannten Einschränkungen bzgl. „Zweitinstallation“ und „Bring your own device“.

3. Netzwerklizenzen sind im aktuellen Rahmenvertrag nicht mehr enthalten.

4. Diese Software wird nicht auf unseren zentralen RHRZ-Servern zur Nutzung bereit gestellt. Ebenso wird eine Virtualisierung aus Kostengründen nicht von uns angeboten.

4. Wie können Sie die Software bestellen/erhalten?

Bedienstete der RPTU (z.T. auch An-Institute) können

  • die Software des „Point-Consortium – Vertrages“ über das Bestellformular bestellen.

Sobald Ihnen nach Ihrer Bestellung (Point-Consortium) von uns eine Lizenz zugeteilt wurde, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail von Adobe an Ihrer RPTU-Mailadresse.

Danach installieren Sie bitte NUR die von Adobe angebotene "Unternehmenslizenz" von der Adobe-Webseite, diese beinhaltet bereits unsere Adobe-Vertragsdaten (Seriennummer). In diesem Falle werden Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zur Eingabe einer Seriennummer, o.ä., aufgefordert. Bitte installieren sie KEINE Adobeversion aus dem RHRZ-Downloadportal.

 

Eingeschränkter RHRZ Support

Bis auf Weiteres kann das RHRZ keinen Installations- oder Anwendungssupport für Adobe-Produkte bieten.

Davon ausgenommen sind die Bereiche der RPTU, die vom RHRZ direkt betreut werden.

Auskunft zur Lizenz

Dipl. Ing. (FH) Rüdiger Kragl

Kontakt bitte über unser Ticketsystem

Bitte nennen Sie uns dabei Ihren RPTU-Account.