Benutzung der Terminal-Pools des RHRZ

Sie können die Rechner des Terminal-Pools benutzen, wenn Sie im RHRZ-Windows-Netzwerk registriert sind!

Voraussetzung für die Registrierung für das RHRZ-Windows-Netzwerk ist ein RPTU-Account (Mitarbeiter oder Studienaccount). Damit können Sie sich an dem Passwort-Terminal in diesem Raum eigenständig Passwort setzen.

Wenn Sie sich erfolgreich ein Passwort gesetzt haben, können Sie sich sofort an den Terminals des Terminal-Pools 3 anmelden. Sie können aber auch die IGEL-Terminals der Dialogstationen (Raum 34/251 und 34/253 ) nutzen.

Benutzerordnung für PC- und Arbeitsplätze-Pools

  1. Die Festlegungen der Benutzerordnung der PC- und Arbeitsplätze-Pools des RHRZ beziehen sich auf die Technik und Ausstattung aller Räume, die mit PCs und Netzwerkarbeitsplätzen für die universitätsweite Benutzung ausgestattet sind und in der Verantwortung des RHRZ liegen. Neben diesen Festlegungen gelten die Benutzungs-und Gebührenordnung und die Organisationssatzung des RHRZ, die auf den Webseiten des RHRZ zu finden sind.

     

  2. Die Pools dienen
    a) der Aus- und Weiterbildung unter Aufsicht eines Lehrverantwortlichen,
    b) der Schulung an Anwenderprogrammen,
    c) der wissenschaftlichen Arbeit,
    d) dem individuellen, freien Üben,
    e) der Nutzung der Kommunikationsdienste
    im Sinne der Punkte a) - d).
    Andere als dienstlich veranlasste oder durch das Studium bedingte Zwecke der Nutzung bedürfen der Genehmigung durch den Leiter des RHRZ.

     

  3. Lokal installierte Software dient ausschließlich zum Zwecke der Forschung und Lehre und ist gemäß den lizenzrechtlichen Bestimmungen zu benutzen. Die Installation zusätzlicher Anwendersoftware erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit dem RHRZ.

     

  4. Folgendes ist strikt untersagt:
    a) jegliche Veränderung der Hardware und der installierten Software, insbesondere die Installation und Nutzung von File-Sharing-Programmen;
    b) die Netzwerk-Trennung der Hardware, z.B. um den Netzanschluss für private Geräte zu nutzen;
    c) jegliche Form der Berührung fremder Accounts oder Daten (z.B. Anwendung von Passwort-Crack-Programmen, Verwendung fremder Nutzerkennungen, selbsterstellte Netzverbindungen);
    d) das Betrachten, Abspeichern oder Verbreiten von Daten strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Relevanz, z.B. mit pornografischen, rassistischen, urheberrechtsverletzenden oder terroristischen Inhalten;
    e) alle Aktivitäten, die dem Ansehen der TU oder deren Angehörigen schaden;
    f) die Benutzung von Spielesoftware.

     

  5. Grundsätzlich können alle Beschäftigten und Studierenden der Universität, die über eine gültige Benutzerberechtigung des RHRZ verfügen, diese Pools nutzen. Die Benutzerkennung ist nur für den persönlichen Gebrauch. Sie darf in keinem Fall anderen Personen weitergegeben werden.

     

  6. Die regulären Öffnungszeiten werden durch Aushang an den jeweiligen Räumen und im Internet bekanntgegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Räumen nicht gestattet.

     

  7. Die RHRZ-Mitarbeiter und RHRZ-Mitarbeiterinnen sind berechtigt, in besonderen Situationen (Havarien, Notfällen) die regulären Öffnungszeiten kurzfristig zu ändern oder einen oder mehrere Pools zu schließen.

     

  8. Blockzeiten für Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Lehrgänge, Praktika) sind möglichst vor Semesterbeginn, spätestens aber 14 Tage vor der Veranstaltung, bei den Pool-Verantwortlichen anzumelden.
    Einzelnutzer haben zu geschlossenen Veranstaltungen keinen Zutritt.

     

  9. Abweichende Öffnungszeiten (bedingt durch z.B. Wartung, Systempflege, Reinigung) und Blockzeiten für geschlossene Veranstaltungen werden durch Aushänge oder auf den Webseiten des RHRZ bekannt gegeben.

     

  10. Die Geräte und das Mobiliar sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht aus dem Raum entfernt werden. Defekte Geräte, Möbel oder Software, technische Störungen sowie das Auftreten von Computerviren sind umgehend am Service-Point (SP) des RHRZ, Raum 34/209 Tel. 205-3812, oder im Sekretariat, Raum 34/308 Tel. 205-2445, zu melden.

     

  11. Das Mitbringen oder Verzehren von Speisen und Getränken sowie das Rauchen ist in den Räumen nicht gestattet. Papierabfälle und anderer Müll sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

     

  12. Benutzer dürfen Daten extern auf Diskette, CD-RW oder Memory-USB-Stick speichern. Die Anwendungssoftware unter den verschiedenen Betriebssystemen entnehmen Sie bitte der Übersicht (Aushang, WWW). Es stehen Arbeitsplätze für spezielle Aufgaben zur Verfügung, z.B. Scanner und DVD-Brenner. Sie sind ausschließlich für diese Aufgaben vorgesehen. Benutzerberatung findet vorrangig im Service-Point statt.

     

  13. Die RHRZ-Mitarbeiter und RHRZ-Mitarbeiterinnen sind berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Nutzungsbestimmung und der Zugangsberechtigung vorzunehmen und Anweisungen zu erteilen.

     

  14. Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung wird die Benutzerberechtigung umgehend entzogen. Das RHRZ behält sich weitere Schritte vor.

     

  15. Anregungen, Hinweise und Kritiken richten Sie bitte direkt an den Service-Point oder an das Sekretariat.

     

  16. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Benutzerordnung, die durch Aushänge in den Pool-Räumen und auf den Webseiten des RHRZ bekannt gemacht wird.

     

  17. Mit dem Betreten der Pool-Räume akzeptieren Sie diese Benutzerordnung!

 

Prof. Dr. Nicolas R. Gauger, Leiter des RHRZ

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau

Pool-Verantwortliche: Auskunft beim Service-Point (SP) des RHRZ, Bau/Raum 34/250, Tel. 205-3812