Verbot des „neuen Outlook“

Die Nutzung von „Outlook (new)“ (oder auch: „Das neue Outlook/Outlook für Windows“) unter Windows & MacOS sowie die App-Version auf dem Mobilgerät sind untersagt. 

Die Nutzung der bisherigen Version „Outlook (classic)“ sowie „Outlook Web Access / Outlook on the web (OWA)“ ist weiterhin möglich.
 

Welche Art Risiko besteht:

Das Programm „Outlook (new)“ überträgt die Zugangsdaten aller eingerichteten Konten in die Microsoft Cloud. Microsoft nutzt diese Zugangsdaten, um Informationen der eingerichteten Konten von den Mailservern, insbesondere auch der RPTU, abzurufen und zu speichern – dies umfasst alle E-Mails, Kalender und Kontakte. Der Umfang des Zugriffs und der weiteren Verarbeitung der Daten ist in den Outlook-Nutzungsbedingungen dokumentiert und findet statt. Das RHRZ hat auf diesen Vorgang keinerlei Einfluss.

Kurzgefasst heißt dies, dass Zugangsdaten (zu RPTU-Accounts & früheren Uni-Landau-Accounts) und evtl. sensible Daten an Dritte weitergegeben werden.

Siehe auch: https://rptu.de/informationssicherheit/aktuelles
 

Was müssen Nutzer(innnen) tun:

Das „Outlook (new)“ darf nicht aktiviert oder verwendet werden.

Sollten Sie bereits das „Outlook (new)“ nutzen, müssen Sie das Programm deinstallieren und anschließend ihr Passwort des RPTU-Accounts und ggfs. Uni-Landau-Accounts ändern.
 

Was müssen IT-Administratoren tun:

IT-Administratoren müssen die automatische Migration auf das „Outlook (new)“ blockieren. 

Einen entsprechenden Leitfaden finden Sie hier:
https://learn.microsoft.com/de-de/microsoft-365-apps/outlook/get-started/control-install
 

ACHTUNG: 
Auf allen Endgeräte, die an das zentrale Active-Directory angebunden sind, wird das neue Outlook in Kürze durch zentrale Regeln (GPOs) gelöscht.