Microsoft Campus Agreement

Rahmenvertrag gültig ab 01. Mai 2021

Die RPTU hat sich dem Bundesrahmenvertrag 3.0 zur Microsoft-Lizenzierung angeschlossen. Dieses Campus and School Agreement hat eine Laufzeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2024.
 

Wichtigste Neuerungen

Zum 01.05.2021 können neben dem klassischen Office Professional Plus (nur noch eine lokale Installation pro Nutzer*in!) die M 365 Apps for Enterprise genutzt werden. Informationen zu M 365 finden Sie auf der Seite Microsoft 365.

Bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern und anderen Hochschulen gelten neue Bestimmungen.

Campus Agreement kurz und knapp

  • Im Rahmen des Lizenzvertrags stellt die RPTU ihren Studierenden und BeschäftigtenMicrosoft 365 A3 zu Studienzwecken bzw. für dienstliche Aufgaben zur Verfügung. (Kein Windows für Studierende.)
  • Die Aktivierung der M 365-Lizenz erfolgt durch die Nutzer*innen im Serviceportal des RHRZ.
  • Der Lizenzvertrag beinhaltet keine Basislizenz für Microsoft Windows. Diese muss zwingend beim Kauf eines Rechners (PC, Laptop, Notebook, Thinclient, Workstation, etc.) erworben werden bzw. vorhanden sein.
  • Ein Zweitnutzungsrecht (als „Laptop-Regel“ oder auch unter „80/20“ bekannt) existiert nicht.
  • Pro Mitarbeiter*in ist nur 1 lokale Installation von Office Professional Plus erlaubt.

Microsoft 365 A3

Im Rahmen des Campus and School Agreements kann die RPTU ihren Studierenden und Beschäftigten Softwareprodukte der Bildungsplattform Microsoft 365 A3 zur Verfügung stellen.

Desktopprodukte (Windows 10 und Office)

Studierende

Im Rahmen des Campus Agreements dürfen Studierende der RPTU Office 365 (Microsoft 365 Apps aus M 365 Apps for Enterprise) auf 1 Privatgerät nutzen, jedoch ausschließlich zu Zwecken des Studiums und nur für die Dauer des Studiums. Eine darüberhinausgehende private Nutzung ist untersagt.

Im Rahmen einer Hiwi-Tätigkeit darf Office 365 von an der RPTU eingeschriebenen Studierenden auf insgesamt bis zu 5 Geräten genutzt werden. Aber auch hier gilt: Nur eines der möglichen 5 Geräte darf in diesem Fall ein privates Gerät sein.

Windows 10 für private Geräte wird Studierenden nicht durch die RPTU zur Verfügung gestellt.

Ihre Lizenz müssen Sie über das Serviceportal aktivieren. Dort werden auch die benötigten Installationsdateien zur Verfügung gestellt. Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Beschäftigte

Die Nutzung der Lizenzen ist ausschließlich für dienstliche Zwecke erlaubt, d.h. für eigene Zwecke der RPTU, ihrer Tochtergesellschaften und verbundener Unternehmen.

Bestehende Lizenzen z.B. über die Webseite www.bildung365.de laufen aus und können nicht verlängert werden.

Windows 10

Durch oder für jede(n) Beschäftigte(n) kann Windows 10 auf bis zu 5 dienstlichen PCs oder Laptops installiert werden, die von Ihr/ihm als Hauptnutzer*in genutzt werden.

Da es sich um eine Upgrade-Lizenz handelt, muss ein qualifizierendes Basisbetriebssystem für das jeweilige Gerät vorhanden sein.

Neben dem Fernzugriff auf Terminalserver (Windows-Remotedesktop-Server) ist der Remotezugriff auf das eigene - als Hauptnutzer*in genutzte - dienstliche Gerät möglich, egal welches zugreifende Gerät oder Betriebssystem genutzt wird.
Andere Nutzer*innen müssen für den Remotezugriff ein dienstliches und mit Windows lizenziertes Gerät verwenden.

Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Microsoft Office

Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise):

Office 365 (O 365) kann durch oder für Bedienstete auf bis zu 5 dienstlichen PCs plus 5 dienstlichen Tablets plus 5 dienstlichen Smartphones installiert werden, die als Hauptnutzer*in genutzt werden. Die Remote-Nutzung dieser Geräte ist dabei erlaubt.

Auch auf dienstlichen Leihgeräten kann O 365 eingesetzt werden.

Bei Office 365 handelt es sich um eine personenbezogene Lizenz, diese wird regelmäßig über eine Online-Anbindung in Hintergrund an Microsoft authentifiziert.

Ihre Lizenz können Sie über das Serviceportal aktivieren. Dort werden auch die benötigten Installationsdateien zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen zu Office 365 finden Sie auf der Seite Microsoft 365.

Office Professional Plus:

Office Professional Plus (OPP) darf durch oder für Bedienstete auf nur einem Gerät, das als Hauptnutzer*in genutzt wird, lokal installiert werden, beispielsweise auf dem persönlichen Arbeitsplatzrechner.

Eine Remote-Nutzung oder eine Nutzung des installierten OPP durch andere Benutzer*innen des Geräts ist nicht erlaubt.

Auf dienstlichen Leihgeräten darf OPP nicht installiert werden.

Verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige (Datenschutz-)Anpassungen enthalten.

Dienstliche Leihgeräte

Auf dienstlichen Leihgeräten ohne Hauptnutzer*in kann im Rahmen des Campus and School Agreements (CASA) zur Nutzung durch Beschäftigte und Studierende der RPTU Windows 10 und Office 365 installiert werden (Remote-Nutzung möglich).

Office Professional Plus darf auf dienstlichen Leihgeräten nicht eingesetzt werden.

Informationen zu Geräten in Labor- und Poolräumen sowie Bibliotheken finden Sie auf der Admin-Seite.

Externe Partner

Wer gilt als Vertragspartner*in und darf Lizenzen aus dem Campus and School Agreement nutzen?

"Qualifizierte Nutzer*innen von Forschung und Lehre" (EQU) im Sinne des Campus and School Agreements sind Beschäftigte oder Vertragspartner*innen (keine Studierenden), die auf ein Bildungsplattformprodukt zum Nutzen der RPTU zugreifen oder dieses nutzen.

Die Nutzung der Lizenzen ist nur für eigene Zwecke der RPTU, ihrer Tochtergesellschaften (RPTU hat Kontrollrecht über Gesellschaft) und ihrer "verbundenen Unternehmen" (andere Teilnehmende des Bundesrahmenvertrags) erlaubt.

Das bedeutet insbesondere, dass eine Nutzung durch Beschäftigte von An-Instituten oder Ausgründungenverboten ist.

Auch Alumni dürfen diese Lizenzen nicht nutzen.

 

Externe, die keine Vertragspartnerinnen sind

Sollten Lizenzen für externe Partner benötigt werden, die nicht vom Campus and School Agreement abgedeckt werden, sind die Lizenzkosten (z.B. M 365 oder CALs) von der jeweiligen Organisationseinheit zu tragen. (z.B. M 365 A3: ca. 70 € p.a.)

Weitere Fragen?

Zusätzliche Informationen zum Lizenzmanagement, zu Windows Server sowie zum Einsatz der Desktopprodukte in Bibliotheken, Labor- und Poolräumen finden Sie auf der Admin-Seite.

Vielleicht wurde Ihre Frage bereits im Rahmen der FAQ beantwortet.

Sollte noch eine Frage offengeblieben sein, wenden Sie sich gerne per Mail an rz-support(at)rptu.de.