Microsoft Software und Lizenzen

MS Windows, Office & Co.


Microsoft 365 A3 (M365)

Aktuell ist die Nutzung von M365 mit Clouddiensten nur für die Forschung (Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende) verfügbar.
Es ist aber geplant, diese Variante in der Zukunft auch für die Lehre und weitere Zwecke zur Verfügung zu stellen. Informationen dazu finden Sie zukünftig an dieser Stelle.

Microsoft 365 ist ein umfassendes Paket von Produktivitäts- und Kollaborationswerkzeugen von Microsoft. Es beinhaltet

  • lokale Anwendungen wie Word, Excel und PowerPoint,
  • Cloud-basierte Versionen dieser Apps für flexible Online-Zusammenarbeit sowie
  • spezielle Cloud-basierte Dienste wie Microsoft Teams für Kommunikation und Zusammenarbeit.
     

Weitere Informationen:


Microsoft Office

Office 365 (Desktop Apps aus M 365 Apps for Enterprise)


Office 365 ist für alle Beschäftigten und Studierenden der RPTU als Bestandteil der Microsoft 365 A3-Lizenz verfügbar.

Office 365 (O 365) kann durch oder für Bedienstete auf bis zu 5 dienstlichen PCs, plus 5 dienstlichen Tablets, plus 5 dienstlichen Smartphones installiert werden, die als Hauptnutzer*in genutzt werden. Die Remote-Nutzung dieser Geräte ist dabei erlaubt.

Auch auf dienstlichen Leihgeräten kann O 365 eingesetzt werden.

Bei Office 365 handelt es sich um eine personenbezogene Lizenz, diese wird regelmäßig über eine Online-Anbindung in Hintergrund an Microsoft authentifiziert.

Ihre Lizenz können Sie über das Serviceportal beziehen. Dort werden auch die benötigten Installationsdateien zur Verfügung gestellt.

 

Office 365 enthält klassische Office-Anwendungen wie MS Word, MS Excel, MS Powerpoint und MS Outlook.

Je nachdem, ob Sie darüber hinaus weitere Microsoft Cloud-Dienste nutzen wollen oder nicht, haben Sie 2 Möglichkeiten eine Lizenz für Office 365 zu beziehen.

1. Microsoft 365 Apps

Office 365 mit einem pseudonymisierten M 365-Account

Dabei wird ein M 365-Account erstellt, dessen Accountname keinen Rückschluss auf Ihren RPTU-Account bietet. Für diese Variante wird auch ein separates Passwort für den M 365-Account generiert. Die Anmeldung an den lokal installierten Office 365-Anwendungen geschieht dann mit diesem pseudonymisierten M 365-Account.

Eine Nutzung von Microsoft Cloud-Diensten ist mit dieser Variante nicht möglich.
Den benötigten pseudonymisierten M 365-Account können Sie im RHRZ-ServicePortal unter dem Menüpunkt “Microsoft 365 Apps” erstellen.

Weitere Informationen:

2. Microsoft 365 Cloud

Office 365 mit einem Standard-M 365-Account

Aktuell ist die Nutzung der Variante M365 Cloud nur für die Forschung (Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende) verfügbar.
Es ist aber geplant, diese Variante in der Zukunft auch für die Lehre und weitere Zwecke zur Verfügung zu stellen. Informationen dazu finden Sie zukünftig an dieser Stelle.

Bei der Nutzung dieser Variante wird ein M 365-Account erstellt, dessen Accountname identisch zu Ihrem RPTU-Account ist. Bei der Erstellung des M 365-Account in dieser Variante werden folgende Informationen in die Microsoft Cloud übermittelt: Vorname, Nachname, Anzeigename, RPTU-E-Mail-Adresse.
Eine Nutzung von weiteren Microsoft Cloud-Diensten (Teams, OneDrive, SharePoint, Office Web Anwendungen) ist mit dieser Variante möglich.
Den benötigten M 365-Account können Sie im RHRZ-ServicePortal unter dem Menüpunkt “Microsoft 365 Cloud” erstellen.

Weitere Informationen:

Office Professional Plus (OPP)

In der Vergangenheit war Office Professional Plus die verwendete Nutzungs- und Aktivierungsart für lokale Office Anwendungen. Mit der Einführung von Office 365 wurden die Nutzungsbedingungen für OPP aber stark eingeschränkt. Deshalb sollte die Nutzung von OPP auf Spezialfälle beschränkt bleiben.
Office Professional Plus (OPP) darf durch oder für Bedienstete auf nur einem Gerät, das als Hauptnutzer*in genutzt wird, lokal installiert werden, beispielsweise auf dem persönlichen Arbeitsplatzrechner.

Eine Remote-Nutzung oder eine Nutzung des installierten OPP durch andere Benutzer*innen des Geräts ist nicht erlaubt.

Auf dienstlichen Leihgeräten darf OPP nicht installiert werden.

Weitere Informationen:


Desktop-Betriebssysteme

Windows 10 / Windows 11


Beschäftigte

Im Rahmen des Campus Agreements kann für jede(n) Beschäftigte(n) Windows 10 auf bis zu 5 dienstlichen PCs oder Laptops installiert werden, sofern sie/er als Hauptnutzer*in dieser Geräte agiert.

Da es sich um eine Upgrade-Lizenz handelt, muss auf dem jeweiligen Gerät ein qualifizierendes Basisbetriebssystem vorhanden sein.

Der Fernzugriff auf das eigene, als Hauptnutzer*in genutzte, dienstliche Gerät ist unabhängig vom zugreifenden Gerät oder Betriebssystem möglich.

Andere Nutzer*innen müssen für den Remotezugriff ein dienstlich lizenziertes Windows-Gerät verwenden.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Installationsdateien aus dem Serviceportal, da diese notwendige Datenschutzanpassungen enthalten.

 

Studierende

Windows für private Geräte wird Studierenden von der RPTU nicht zur Verfügung gestellt.


Server-Betriebssysteme

Windows Serverbetriebssysteme müssen einzeln lizenziert werden. Eine Serverflatrate ist nicht mehr vorhanden. Die verwendeten Lizenzen müssen zum Stichtag 1.5. über die IT-Ansprechpersonen an das RHRZ gemeldet werden.

Alle Systeme und deren Lizenzzuweisungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden.

 

Windows Server (Standard + Datacenter)

Windows Server Standard oder Windows Server Datacenter dürfen auf allen dienstlichen Servern (nicht auf PCs) installiert werden.

Windows Server ist pro Gerät zu lizenzieren (90-Tage-Regel) und wird über Key Management Service (KMS) aktiviert.

Die Remote-Nutzung ist ausschließlich für administrative Zwecke gestattet. Als RDS-Lösung ist sie nur mit (teuren) RDS-Lizenzen für alle Nutzer*innen oder Geräte möglich.

Lizenzierungsregeln für Windows Server:

  • Alle CPU-Kerne der Hardware müssen lizenziert werden.
  • Mindestens 8 Kerne pro CPU.
  • Mindestens 16 Kerne pro System.
  • Windows Server Standard erlaubt maximal 2 Instanzen pro Hardwaresystem.
  • Lizenzen werden derzeit noch zentral bezahlt, müssen aber dokumentiert werden!
  • Alle Hostseines Virtualisierungsclusters müssen lizenziert werden.
     

Bevor Sie Microsoft Server auf eigener Hardware betreiben, prüfen Sie, ob nicht auf das Virtualisierungsangebot des RHRZ zurückgegriffen werden kann, bei dem die Lizenzen inklusive sind.

Windows Server Standard erlaubt 2 virtuelle Operating System Environments (OSEs). Es ist erlaubt, auf einem vollständig mit Server-Standard-Lizenzen ausgestatteten Basissystem 2 VMs mit Windows Server zu betreiben (das schließt auch alternativ 2 Hyper-Container ein). Für weitere Instanzen müssen dem Server zusätzliche Server-Standard-Core-Lizenzen zugeordnet werden.

Im Gegensatz dazu stehen die Windows-Server-Datacenter-Lizenzen. Hier gelten die gleichen Grundbedingungen, jedoch ist es bei vollständiger Lizenzierung gestattet, unendlich viele Windows-Server-VMs auf dem Basissystem laufen zu lassen (Virtualisierungsrechte).

 

Microsoft Anwendungsserver

Dezentral betriebene, nicht vom RHRZ verwaltete Windows-Microsoft-Anwendungsserver müssen individuell lizenziert werden. Eine Serverflatrate ist nicht mehr verfügbar.

Wer eigene Microsoft Anwendungsserver betreibt, ist verantwortlich dafür, sowohl technisch als auch organisatorisch sicherzustellen, dass nur lizenzierte Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu den Systemen haben:

  • Active Directory: Nur Accounts für Nutzer*innen mit Lizenz anlegen.
  • Exchange: Nur Konten für Nutzer*innen mit Lizenz erstellen.
  • Server allgemein: Zugriffe ausschließlich für Nutzer*innen mit gültiger CAL zulassen.

 

Client Access Licenses (CALs)

Für die Lizenzierung von Microsoft Server-Diensten ist neben der eigentlichen Server-Lizenz auch eine nutzer- oder gerätebasierte Client Access License (CAL) notwendig.

Das RHRZ übernimmt die korrekte Lizenzierung der von ihm betriebenen Windows Server-Systeme mit Client Access Licenses.

Für dezentral betriebene Office-Server (wie Exchange, SharePoint, Skype for Business) sind die benötigten Client Access Licenses bereits in der für jeden Beschäftigten und jeden Studierenden der RPTUvorhandenen Microsoft 365 A3 Lizenz enthalten.

Dies gilt auch für die Windows-Server-CALs, die für den Zugriff auf Windows Server-Betriebssysteme erforderlich sind. Diese Windows-Server-CALs sind ebenfalls in der vorhandenen Microsoft 365 A3 Lizenz inkludiert.

Sonstige CALs, die für den dezentralen Betrieb weiterer Microsoft Server-Systeme (wie MS SQL Server, Windows Remote Desktop Services etc.) benötigt werden, müssen separat beschafft werden. Bedienstete der RPTU können CALs kostenpflichtig über den Microsoft Select Plus-Vertrag vom Web-Shop der Firma Asknet beziehen.


Sonstige Microsoft Software

Alle Bediensteten der RPTU haben die Möglichkeit, Microsoft-Software, die nicht im Microsoft Campus Agreement enthalten ist (wie MS Project, Visio, MS SQL Server etc.), kostenpflichtig über den Microsoft Select Plus-Vertrag zu beziehen. Dies kann z.B. über den Web-Shop der Firma Asknet erfolgen.

Microsoft 365

MS Word, MS Excel, MS PowerPoint, MS Outlook, OneDrive, Teams, SharePoint, ...

Microsoft Campus Agreement

Allgemeine Informationen für Beschäftigte und Studierende

Microsoft Campus Agreement für Admins

Weiterführende Informationen für Administrator*innen

Key Management Service (KMS)

Vereinfachte Aktivierung von Microsoft-Produkten

KMS Anleitungen

Problembehandlung bei der Aktivierung von Microsoft Windows oder Office über KMS